Infos und Neues
14.06.2022
Achtung! Wichtig!
Einladung zur Delegiertenversammlung am 24.06.2022 um 19 Uhr im Forum Vettelschoß
Eingeladen sind alle Mitglieder, stimmberechtigt bei den Wahlen die benannten Delegierten.
Tagesordnung
01.06.2022
Die Reparaturen in der Sporthalle sind abgeschlossen, der Sportbetrieb kann ab sofort wieder aufgenommen werden.
23.05.2022
Achtung: Ab heute, dem 23 05.22, bleibt die Sporthalle wegen eines Wasserschadens für mindestens eine Woche
geschlossen.
Der Betrieb in der Gymnastikhalle ist nicht betroffen und läuft weiter.
09.04.2022
Es geht um die Zukunft unseres Vereins, bitte beachtet /beachten Sie den dringenden Appell des Vorstands
08.02.2022
Unter Einhaltung der Coronabestimmungen findet der Sportbetrieb in einigen Abteilungen und Kursen
statt. Bitte kontaktieren Sie die Abteilungs- und Übungsleiter, um Genaueres zu erfahren.
Nach längerer Pause starten z. B. die Kurse Fitball und Pilates im März neu.
08.02.2022
Auszug aus den Corona-Regeln des Landes Rheinland-Pfalz, geltend ab dem 31.01.2022
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Sport
Was gilt im Innenbereich?
Im Amateur- und Freizeitsport gilt im Innenbereich die 2G+-Regelung (siehe „2G+-Regelung“), d.h., es dürfen
ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen, die noch zusätzlich über einen aktuellen
negativen Testnachweis verfügen müssen, anwesend sein.
Ausnahmen hiervon bestehen für Minderjährige:
•
Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten als geimpft (siehe „gleichgestellte Personen“) und benötigen auch
keinen zusätzlichen Testnachweis.
•
Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte
Personen sind, benötigen – trotz der 2G+-Regelung – keinen zusätzlichen negativen Testnachweis.
•
Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte
Personen sind, dürfen – trotz der 2G+-Regelung - ebenfalls anwesend sein, wenn sie einen aktuellen negativen
Testnachweis vorweisen können.
Für Ehrenamtliche Trainer und Trainerinnen gilt - ebenso wie für die sonstigen Sporttreibenden – immer die 2G+-
Regelung.
Was gilt im Außenbereich?
Im Amateur- und Freizeitsport im Außenbereich gelten für nicht-immunisierte volljährige Personen die
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (siehe unter „Kontaktbeschränkungen“ "Kontaktbeschränkungen im
öffentlichen Raum für nicht-immunisierte Personen"). Das heißt, nicht-immunisierte volljährige Personen (siehe
„nicht-immunisierte Person“) dürfen nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens mit
zwei Personen eines weiteren Hausstandes gemeinsam im Außenbereich Sport treiben.
Für Minderjährige und immunisierte volljährige Personen bestehen keine Einschränkungen für den
Sport im Außenbereich.
04.12.2021
Auszug aus den Corona-Regeln des Landes Rheinland-Pfalz, geltend ab dem 04.12.2021
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Sport
Im Innenbereich gilt die 2G+-Regelung (s.o.). Teilnehmen dürfen geimpfte, genesene oder diesen
gleichgestellte Personen. Volljährige geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen
benötigen zusätzlich einen Testnachweis. Darüber hinaus dürfen bis zu 25 Minderjährige teilnehmen,
auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind. Diese benötigen
ebenfalls einen Testnachweis.
……….
Ausnahme von der 2G+ Regelung:
In den Bereichen, in denen grundsätzlich die 2G+-Regelung gilt, entfällt die zusätzliche Testpflicht
ausnahmsweise für alle geimpften, genesenen oder gleichgestellten Personen (also auch für die
Volljährigen) dann, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht durchgängig eingehalten wird, d.h.
die Maske von allen anwesenden Personen auch nicht zeitweise – z. B. für den Verzehr von Speisen
und Getränken - abgelegt wird.
………...
Im Außenbereich gilt für volljährige Personen die Kontaktbeschränkung. Für geimpfte, genesene
oder diesen gleichgestellte volljährige Personen sowie für Minderjährige ergibt sich dadurch keine
Einschränkung. Nicht immunisierte volljährige Personen dürfen nur alleine, mit den Angehörigen des
eigenen Hausstands sowie höchstens mit zwei Personen eines weiteren Hausstandes gemeinsam im
Außenbereich Sport treiben. Hinzukommen dürfen dabei jedoch (unbegrenzt) immunisierte Personen.
24.11.2021
In den letzten Stunden erfolgte eine erneute Aktualisierung der Corona-Regeln: Im Innenbereich gilt
jetzt 2G und damit folgende Einschräkungen:
Im Innenbereich gilt die 2G-Regel, damit können nicht geimpfte oder nicht genesene Personen nicht mehr am
Sportbetrieb im Innenbereich teilnehmen. Ausnahmen gelten aber für den Kinder und Jugendbereich. Die Kinder bis
drei Monate nach dem 12. Geburtstag sind weiterhin den Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Kinder und
Jugendliche drei Monate nach dem 12. Geburtstag bis einschließlich 17 Jahre können mit einem tagesaktuellen
negativen Test am Sportbetrieb teilnehmen. Die Testung in der Schule ist hier allerdings nicht mehr ausreichend. Die
Kinder und Jugendlichen benötigen einen Test aus dem Testcenter, alternativ kann in diesem Altersbereich auch ein
kontrollierter Selbsttest vor Ort vorgenommen werden.
Übungsleiter die ehrenamtlich oder im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages tätig sind sowie die selbständigen
Übungsleiter fallen auch unter die 2G-Regel. Das heißt, nicht geimpfte oder nicht genesenen Übungsleiter können ab
morgen nicht mehr für den Sportbetrieb im Innenbereich eingesetzt werden. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des
Vereins sind (hauptamtlich angestellte und geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den
Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3G-Regelung.
Für Veranstaltungen im Innenbereich gilt ebenfalls die 2G-Regel. Dies hat insbesondere Einfluss auf die geplanten
Mitgliederversammlungen. Bisher war den nicht immunisierten Mitgliedern der Zugang mittels eines negativen
Testergebnisses möglich. Dies wird ab Mittwoch nicht mehr möglich sein. Da derzeit rechtlich nicht klar ist, ob
Mitgliederrechte in zu hohem Maße beschnitten werden und damit Beschlüsse der Mitgliederversammlung
möglicherweise anfechtbar sind, sollte die Mitgliederversammlung verschoben werden. Die gesetzlichen
Übergangsregelungen lassen eine Verschiebung zu, auch bei anstehender Wahl ist dies rechtlich kein Problem, da die
Vorstände bis 31.08.2022 im Amt bleiben.
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
24.11.2021
Der Vorstand gibt bekannt, dass die für den 13.12.2021 anberaumte Delegiertenversammlung aufgrund der
Coronalage abgesagt und in das nächste Jahr verlegt wird.
Bei den Corona-Regeln für den Sportbetrieb gelten die Vorgaben der Warnstufe 2, siehe auch Info vom 23.09.
Die Testpflicht für Ungeimpfte im Innenbereich und das Hygienekonzept bleiben unangetastet.
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
18.11.2021
Die Delegiertenversammlung findet am Montag, den 13.12.2021, ab 19 Uhr im Forum Vettelschoß statt -
unter Vorbehalt wegen möglicher coronabedingter Absage.
23.09.2021
Sportbetrieb unter Coronabedingungen
Die 26. Coronaverordnung des Landes vom 08.09.2021 bestimmt:
Zitat: „Für Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich:
Es dürfen max. 25 (Warnstufe 1), 10 (Warnstufe 2) bzw. 5 (Warnstufe 3) nicht-immunisierte Personen + beliebig
viele 2G teilnehmen.
• Testpflicht (im Innenbereich)“
Das Hygienekonzept hat weiterhin Gültigkeit!
13.07.2021
Öffnung der Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle des SV ist montags zur gewohnten Zeit (19 -21 Uhr) wieder
regelmäßig besetzt.
28.06.2021
Der Sportbetrieb in den Innenräumen (Hallen) läuft an; einzelne Gruppen wollen schon diese Woche
starten…
Es gibt Einschränkungen, z. B. bezüglich der Anzahll der teilnehmenden Personen, besonders solche ohne
vollständige Impfung, Testnachweis, Maskenpflicht, Kontakterfassung. Es empfiehlt sich, Kontakt mit den
Übungsleiter*innen aufzunehmen, da diese für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind.
25.06.2021
Die aktuelle positive Entwicklung der Corona-Lage lässt es zu, dass unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen auch
der Sport in in den Hallen wieder möglich ist. Auch beim SV Vettelschoß-Kalenborn wird der Sportbetrieb in Kürze
wieder starten. Wir werden an dieser Stelle darüber informieren.
Zur Information über die Lage:
23. Corona Verordnung vom 18.06.2021 (Bereich Sport ab §10, S. 15)
Aktuelles Hygienekonzept
28.01.2021
Zum Vergrößern anklicken
31.08.2020
Die Hygieneverordnung wurde im Bereich Duschen/Umkleideräume angepasst (verschärft!) Bitte beachten:
Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich
27.08.2020
Bitte unbedingt beachten: Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich , aktuelle gültige Version des SV
Vettelschoß-Kalenborn
15.08.2020
Unsere Sporthallen wurden kürzlich bezüglich der Lüftungsmöglichkeiten und -kapazitäten überprüft. Bürgermeister
und Vorstand geben bekannt, dass die Gymnastikhalle unter Einhaltung der aktuellen Corona-
Hygienebedingungen wieder genutzt werden kann. Die große Sporthalle noch nicht!
Bezüglich der Lüftung fordert die Hygieneverordnung (für alle Räume) eine häufige, gründliche Durchlüftung. In der
Gymnastikhalle kann dies durch die Öfnung der Oberlichter und der Türen erzielt werden.
Weitere Einzelheiten bitte der Hygieneverordnung entnehmen:
Die zurzeit gültigen Hygieneverordnung des Landes Rheinland-Pfalz: Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich
10.06.2020
Die Gemeinde als Träger der Sporthallen in Vettelschoß informiert darüber, dass die Sporthallen zunächst bis zum
Beginn der Sommerferien geschlossen bleiben.
10.06.2020
Die diesjährige Jahreshauptversammlung /Delegiertenversammlung wird auf das nächste Jahr verschoben.